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   BGH, 23.03.2021 - 6 StR 90/21   

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https://dejure.org/2021,7831
BGH, 23.03.2021 - 6 StR 90/21 (https://dejure.org/2021,7831)
BGH, Entscheidung vom 23.03.2021 - 6 StR 90/21 (https://dejure.org/2021,7831)
BGH, Entscheidung vom 23. März 2021 - 6 StR 90/21 (https://dejure.org/2021,7831)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 64 Satz 1 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: Betäubungsmittelabhängigkeit; keine Entzugserscheinungen in der Untersuchungshaft; soziale Gefährlichkeit)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 64 StGB, § 64 Satz 1 StGB, § 246a Abs. 1 Satz 2 StPO, § 358 Abs. 2 Satz 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revision wegen des rechtsfehlerhaften Unterbleibens der Unterbringung des Verurteilten in eine Erziehungsanstalt

  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Hang des betäubungsmittelabhängigen Straftäters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Revision wegen des rechtsfehlerhaften Unterbleibens der Unterbringung des Verurteilten in eine Erziehungsanstalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2021, 431 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.06.2019 - 2 StR 287/18

    Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Bewertungseinheit bei

    Auszug aus BGH, 23.03.2021 - 6 StR 90/21
    Es benachteiligt den Angeklagten nicht, dass das Landgericht in Bezug auf Tat 6 das Handeltreiben mit dem in seiner Wohnung aufbewahrten Kokain sowie das Handeltreiben mit dem in der Wohnung des Mitangeklagten gefundenen Marihuana ohne nähere Erläuterung als eine Tat gewertet hat (vgl. zu den Voraussetzungen der Bewertungseinheit in solchen Fällen etwa BGH, Beschlüsse vom 27. April 1999 - 4 StR 136/99, StV 1999, 431; vom 5. Juni 2019 - 2 StR 287/18, NStZ 2020, 227, 228 mwN).
  • BGH, 24.01.2008 - 5 StR 621/07

    Erörterungsmangel bezüglich der Anordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 23.03.2021 - 6 StR 90/21
    Denn die Annahme sozialer Gefährlichkeit kommt auch dann in Betracht, wenn der Angeklagte - ohne erhebliche Beeinträchtigung seiner Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit - Taten der Beschaffungskriminalität begeht (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2008 - 5 StR 621/07; vom 14. Februar 2018 - 4 StR 622/17; vom 11. Dezember 2019 - 5 StR 469/19).
  • BGH, 14.02.2018 - 4 StR 622/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Auszug aus BGH, 23.03.2021 - 6 StR 90/21
    Denn die Annahme sozialer Gefährlichkeit kommt auch dann in Betracht, wenn der Angeklagte - ohne erhebliche Beeinträchtigung seiner Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit - Taten der Beschaffungskriminalität begeht (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2008 - 5 StR 621/07; vom 14. Februar 2018 - 4 StR 622/17; vom 11. Dezember 2019 - 5 StR 469/19).
  • BGH, 27.04.1999 - 4 StR 136/99

    Tateinheit; Bewertungseinheit; Einzelverkäufe; Gesamtvorrat

    Auszug aus BGH, 23.03.2021 - 6 StR 90/21
    Es benachteiligt den Angeklagten nicht, dass das Landgericht in Bezug auf Tat 6 das Handeltreiben mit dem in seiner Wohnung aufbewahrten Kokain sowie das Handeltreiben mit dem in der Wohnung des Mitangeklagten gefundenen Marihuana ohne nähere Erläuterung als eine Tat gewertet hat (vgl. zu den Voraussetzungen der Bewertungseinheit in solchen Fällen etwa BGH, Beschlüsse vom 27. April 1999 - 4 StR 136/99, StV 1999, 431; vom 5. Juni 2019 - 2 StR 287/18, NStZ 2020, 227, 228 mwN).
  • BGH, 11.12.2019 - 5 StR 469/19

    Sachlich-rechtlich fehlerhaftes Unterlassen der Prüfung der Unterbringung in

    Auszug aus BGH, 23.03.2021 - 6 StR 90/21
    Denn die Annahme sozialer Gefährlichkeit kommt auch dann in Betracht, wenn der Angeklagte - ohne erhebliche Beeinträchtigung seiner Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit - Taten der Beschaffungskriminalität begeht (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2008 - 5 StR 621/07; vom 14. Februar 2018 - 4 StR 622/17; vom 11. Dezember 2019 - 5 StR 469/19).
  • BGH, 27.07.2021 - 6 StR 307/21

    Umfang der Pflichtverteidigung (Pflichtverteidigung im Adhäsionsverfahren)

    Dann ist aber in der Regel ein Hang im Sinne von § 64 StGB gegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2021 - 6 StR 90/21).
  • BGH, 16.08.2023 - 5 StR 194/23

    Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anordnung der

    Schon die mit sachverständiger Hilfe getroffene Feststellung einer Drogenabhängigkeit legt die Annahme eines Hangs nahe (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. September 2019 - 5 StR 264/19; vom 23. März 2021 - 6 StR 90/21).
  • BGH, 08.08.2023 - 6 StR 328/23

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Annahme eines Hangs im Sinne des § 64

    Die Beeinträchtigung der Gesundheit oder der Arbeits- und Leistungsfähigkeit sowie der Verlust über die Kontrolle des Alkoholkonsums haben zwar indizielle Bedeutung für das Vorliegen eines Hangs, deren Fehlen schließt ihn jedoch nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2021 - 6 StR 90/21); Gleiches gilt für das Fehlen von Entzugserscheinungen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - 6 StR 366/22 mwN).
  • BGH, 01.06.2021 - 6 StR 212/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: indizielle Bedeutung von der

    Die Beeinträchtigung der Gesundheit oder der Arbeits- und Leistungsfähigkeit hat zwar indizielle Bedeutung für das Vorliegen eines Hangs, deren Fehlen schließt ihn jedoch nicht aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 2021 - 6 StR 90/21 Rn. 4, und vom 12. Januar 2017, aaO); Gleiches gilt für drogenfreie Intervalle (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Mai 2021 - 6 StR 148/21 Rn. 3, mwN; vom 20. Februar 2018 - 3 StR 645/17 Rn. 8).
  • BGH, 15.12.2022 - 6 StR 366/22

    Strafzumessung (unterbliebene Berücksichtigung der Einziehung; fehlerhafte

    Indessen hätte das Landgericht damit nicht erkennbar bedacht, dass auch ohne eine erhebliche Beeinträchtigung der Gesundheit sowie der Arbeits- und Leistungsfähigkeit des Betreffenden ein Hang vorliegen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2020 - 3 StR 415/19, NStZ-RR 2020, 168); gleiches gilt für das Fehlen von Entzugserscheinungen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 2021 - 6 StR 90/21, und vom 19. Februar 2020- 3 StR 415/19, aaO), zumal sich die Feststellungen hierzu ohnehin nur auf den Zeitpunkt "bei seiner Inhaftierung" beschränken.
  • BGH, 23.02.2022 - 6 StR 15/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: Beeinträchtigung der Gesundheit

    Die Beeinträchtigung der Gesundheit oder der Arbeits- und Leistungsfähigkeit sowie der Verlust über die Kontrolle des Alkoholkonsums haben zwar indizielle Bedeutung für das Vorliegen eines Hangs, deren Fehlen schließt ihn jedoch nicht aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 2021 - 6 StR 90/21 Rn. 4 und vom 12. Januar 2017, aaO).
  • BGH, 13.12.2022 - 6 StR 468/22

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Hang

    Der Beeinträchtigung der Gesundheit oder der Arbeits- und Leistungsfähigkeit des Betroffenen kommt zwar indizielle Bedeutung für das Vorliegen eines Hanges zu, deren Fehlen schließt ihn jedoch nicht aus (vgl. Senat, Beschluss vom 23. März 2021 - 6 StR 90/21 [...]).
  • BGH, 28.06.2022 - 6 StR 216/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: Betäubungsmittelabhängigkeit,

    Es hat aber nicht erkennbar bedacht, dass die Annahme sozialer Gefährlichkeit nach ständiger Rechtsprechung auch dann in Betracht kommt, wenn ein Angeklagter - wie hier - Taten der Beschaffungskriminalität begeht (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 23. März 2021 - 6 StR 90/21 mwN).
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